Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gilt für Geschäftskunden · Stand: 10/2026

Abgrenzung: Diese Bedingungen gelten für Produktentwicklung (Phase 1 Konzept & Machbarkeit, Phase 2 Entwicklung bis Vorserienprototyp), Konstruktionsleistungen und technische Beratung gegenüber Unternehmern. Für den Kauf von Waren im Factory-Bereich und für Verträge mit Verbrauchern gelten die AGB für Verbraucher.

§ 1 Geltungsbereich und B2B-Fokus

Diese AGB gelten für alle Verträge der KANID UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „KANID“ oder „wir“) mit Unternehmern („Vertragspartner“), gleich ob sie über die Website, per E-Mail oder auf andere Weise geschlossen werden, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

B2B-Geltung: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist auch, wer den Vertrag zur Vorbereitung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt (Existenzgründer). Vor Vertragsschluss klären wir, ob der Vertragspartner als Unternehmer oder als Verbraucher handelt, und halten das im Angebot fest. Bleibt das offen, behandeln wir den Vertrag als Verbrauchervertrag; dann gelten die AGB für Verbraucher.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die KANID UG erbringt Dienstleistungen in den Bereichen technische Produktentwicklung (Konzept, Konstruktion und Prototypenbau bis zum Vorserienprototyp), 3D-CAD-Konstruktion und Modellierung in Onshape, technische Beratung sowie additive Fertigung (3D-Druck-Prototypen).

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot oder dem Vertrag.

Bei reinen Beratungsleistungen („Dienstvertrag“ i. S. d. §§ 611 ff. BGB) schulden wir das Erbringen der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen konkreten Erfolg. Bei vereinbarten Werkleistungen („Werkvertrag“ i. S. d. §§ 631 ff. BGB) schulden wir hingegen das vereinbarte Arbeitsergebnis.

§ 3 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindlich ist insbesondere das Festpreisangebot für Phase 2 nach § 5; daran halten wir uns 30 Tage ab Zugang gebunden, sofern das Angebot keine andere Annahmefrist nennt.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Nimmt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot innerhalb der Annahmefrist in Textform an, kommt der Vertrag mit Zugang der Annahme zustande.

Soweit unsere Website automatisierte Bestell- bzw. Buchungsprozesse vorsieht, gilt eine automatisierte Eingangsbestätigung nicht als verbindliche Auftragsannahme, sondern dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Rechnung, fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist (§ 288 Abs. 2 BGB).

Wir sind berechtigt, angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn dies vertraglich oder im Angebot vereinbart wurde. Für Produktentwicklungsprojekte gelten die Festpreise und Zahlungsregeln nach § 5.

§ 5 Leistungsmodell, Leistungsumfang und Änderungen

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem im Angebot bzw. Vertrag individuell festgelegten Inhalt.

Produktentwicklung erbringen wir in zwei aufeinander aufbauenden Phasen, jeweils zum Festpreis. Jede Phase wird gesondert beauftragt. Aus der Beauftragung von Phase 1 folgt keine Pflicht, Phase 2 zu beauftragen. Verbindliche Termine ergeben sich aus dem Angebot.

Phase 1 – Konzept & Machbarkeit: Festpreis 1.218,49 € netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (1.450,00 € inkl. 19 % MwSt.), sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Phase 1 umfasst die im Angebot beschriebenen Ergebnisse, insbesondere Lastenheft, Lösungskonzept mit Skizzen, Teileliste mit Bezugsquellen und Kurzbericht zu Risiken, und endet mit einem verbindlichen Festpreisangebot für Phase 2. Phase 1 dauert ca. 3–4 Wochen; diese Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert.

Phase 2 – Entwicklung bis Vorserienprototyp: Der Festpreis für Phase 2 ergibt sich aus dem verbindlichen Festpreisangebot, das wir nach Abschluss von Phase 1 abgeben; als Orientierungswert gilt ab ca. 5.000 € netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Festpreis umfasst das Material für die Prototypen im Umfang, der im Angebot festgelegt ist, sowie zwei Korrekturschleifen im Sinne des nachstehenden Absatzes „Korrekturschleife“. Weitere Korrekturschleifen sind Zusatzleistungen. Der Festpreis wird in drei Raten gezahlt: eine Anzahlung zum Projektstart, eine Abschlagszahlung nach Übergabe des ersten Prototyps und die Schlusszahlung bei Abnahme. Die Höhe der einzelnen Raten ergibt sich aus dem Angebot. Erster Prototyp ist der erste funktionsfähige Prototyp, der nach dem vom Vertragspartner freigegebenen CAD-Stand gefertigt und übergeben oder zur Abholung bereitgestellt wird. Abnahme ist die Erklärung des Vertragspartners, dass der Vorserienprototyp mit den zugehörigen Unterlagen im Wesentlichen vertragsgemäß ist; im Übrigen gilt § 640 BGB.

Partnermodell: Statt der Ratenzahlung für Phase 2 kann nach Prüfung des Projekts durch KANID ein Partnermodell vereinbart werden. Dabei zahlt der Vertragspartner vorab nur Material und Fremdkosten; KANID erhält dafür eine zeitlich begrenzte Umsatzbeteiligung nach Markteinführung. Ein Anspruch auf das Partnermodell besteht nicht. Es setzt voraus, dass der Vertragspartner das Produkt als Unternehmer, auch als Existenzgründer, vermarkten will. Die Konditionen, insbesondere Höhe, Dauer, Bemessungsgrundlage und Abrechnung der Umsatzbeteiligung, der Übergang der Rechte an den Arbeitsergebnissen und die Regelung für den Fall, dass das Produkt nicht auf den Markt kommt, werden individuell in einer gesonderten schriftlichen Partnervereinbarung geregelt. Diese Vereinbarung geht den Regelungen dieser AGB vor.

Korrekturschleife: Der Festpreis umfasst den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang; Maßstab für Phase 2 sind die Anforderungen aus dem Lastenheft von Phase 1 in der Fassung, die dem Angebot zugrunde liegt. Eine Korrekturschleife ist ein Durchgang, in dem der Vertragspartner einen von uns übergebenen Entwicklungsstand (CAD-Stand oder Prototyp) prüft, uns seine Änderungs- und Optimierungswünsche dazu gesammelt in Textform mitteilt und wir diese einarbeiten und einen überarbeiteten Stand übergeben. Die Wünsche einer Korrekturschleife müssen sich im Rahmen der Anforderungen aus dem Lastenheft halten. Nicht als Korrekturschleife zählen und stets im Festpreis enthalten sind die Beseitigung von Mängeln, also von Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang, sowie Test- und Verbesserungsdurchgänge, die wir selbst durchführen, um die vereinbarten Anforderungen zu erreichen.

Zusatzleistungen: Weitere Korrekturschleifen über die im Festpreis für Phase 2 enthaltenen zwei hinaus sowie Änderungswünsche, die über die Anforderungen aus dem Lastenheft hinausgehen, sind Zusatzleistungen. Wir erbringen sie nur nach vorheriger Freigabe des Vertragspartners in Textform; vorher teilen wir den voraussichtlichen Aufwand und die Auswirkungen auf den Zeitplan in Textform mit. Zusatzleistungen werden nach Aufwand mit 120,00 € netto je Stunde zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (142,80 € inkl. 19 % MwSt.) berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.

§ 6 Rechte an Arbeitsergebnissen

Die Produktidee, Schutzrechte des Vertragspartners und alle vom Vertragspartner eingebrachten Unterlagen, Skizzen und Informationen verbleiben beim Vertragspartner. Wir nutzen sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags, behandeln sie vertraulich und geben sie an Dritte (z. B. Lieferanten für Bauteile) nur weiter, soweit das für die Durchführung erforderlich ist.

An den Arbeitsergebnissen einer Phase, insbesondere Konzepten, Skizzen, CAD-Daten, Zeichnungen, Stücklisten und STEP-Daten, räumen wir dem Vertragspartner mit vollständiger Bezahlung der fälligen Vergütung für diese Phase die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte ein. Beträge, die der Vertragspartner wegen eines Mangels berechtigt zurückhält, stehen dem Rechteübergang nicht entgegen. Ist dort nichts vereinbart, erhält der Vertragspartner ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht, das insbesondere die Weiterentwicklung, die Herstellung und die gewerbliche Vermarktung des Produkts umfasst. Entstehen bei der Entwicklung durch uns schutzfähige Erfindungen oder Designs, übertragen wir dem Vertragspartner zum selben Zeitpunkt die Rechte daran einschließlich des Rechts, dafür Schutzrechte (z. B. Patent, Gebrauchsmuster, Design) anzumelden; das Recht unserer Mitarbeiter, als Erfinder genannt zu werden, bleibt unberührt. Unser allgemeines Fachwissen und nicht projektspezifische Standardelemente (z. B. Normteile, Bibliotheksbauteile, Konstruktionsmethoden) dürfen wir weiter verwenden; daran erhält der Vertragspartner ein einfaches Nutzungsrecht in dem für das Produkt erforderlichen Umfang. Gefertigte Prototypen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Vergütung unser Eigentum.

Bis zur vollständigen Bezahlung: Bis dahin verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen bei KANID. Der Vertragspartner darf die Arbeitsergebnisse bis dahin nur zur Prüfung der Leistung nutzen.

Beim Partnermodell richten sich Umfang und Zeitpunkt des Rechteübergangs nach der individuellen Vereinbarung (§ 5).

§ 7 Haftung und Haftungsausschluss für Konstruktionsdaten

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Verantwortung für Prototypen und Serienprodukt: Die KANID UG erbringt Konstruktions- und Entwicklungsleistungen nach Kundenspezifikation und fertigt Prototypen ausschließlich zu Entwicklungs- und Testzwecken; Prototypen sind nicht zum Inverkehrbringen bestimmt. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegen die abschließende Prüfung und Freigabe der Konstruktion für die Serienfertigung, die Auswahl und Überwachung der Fertiger sowie die Konformitätsbewertung und Kennzeichnung (z. B. CE) des Produkts, das der Vertragspartner herstellen lässt oder in Verkehr bringt, dem Vertragspartner. Werden wir von Dritten aus Produkthaftung für ein solches Produkt in Anspruch genommen, ist im Verhältnis zwischen uns und dem Vertragspartner dieser zum Ausgleich verpflichtet, soweit der Schaden nicht auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruht (§ 5 Satz 2 ProdHaftG).

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart. Wir dürfen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners klagen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 9 Anbieterangaben

KANID UG (haftungsbeschränkt)
Heinrich-Hertz-Str. 11
70794 Filderstadt
Deutschland
Telefon: +49 1520 7921611
E-Mail: info@kanid.de

Weitere Angaben finden Sie im Impressum.

KANID UG
Filderstadt
Blatt
14 / 17
Stand
Maßstab
1:1
Benennung
AGB für Geschäftskunden
Zeichnungsnummer
KANID-WEB-2026-14
Bearbeiter
K. Vinogradov
Werkstoff / Norm
HTML · WCAG 2.1 AA