Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
Stand: 10/2026 · gilt für Bestellungen im Factory-Bereich und für Produktentwicklung
Abgrenzung: Diese Bedingungen gelten für Verbraucher beim Kauf von Waren im Factory-Bereich (Abschnitt A) und bei der Beauftragung von Produktentwicklung (Abschnitt B). Für Unternehmer gelten die AGB für Geschäftskunden.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Verbraucher über den Factory-Bereich der Website kanid.de bei der KANID UG (haftungsbeschränkt) aufgeben. Sie gelten ebenso für Verträge über Produktentwicklung, die Verbraucher mit der KANID UG (haftungsbeschränkt) schließen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
KANID UG (haftungsbeschränkt)Heinrich-Hertz-Str. 11
70794 Filderstadt
Deutschland
E-Mail: info@kanid.de
Telefon: +49 1520 7921611
Weitere Angaben finden Sie im Impressum.
A. Kauf von Waren im Factory-Bereich
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Factory-Bereich stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
Der Bestellbutton auf der Produktseite führt Sie zur Zahlungsseite von PayPal. Dort wählen Sie – soweit vorhanden – Ausführung und Menge, geben Ihre Lieferadresse ein und sehen die verbindliche Gesamtsumme. Ihr verbindliches Angebot zum Kauf geben Sie erst dort ab, durch Anklicken der Zahlungsschaltfläche. Bis dahin können Sie Ihre Eingaben jederzeit ändern oder den Vorgang abbrechen.
Bei Zahlung per Vorkasse geben Sie Ihr Angebot durch Absenden des Bestellformulars ab.
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine gesonderte Bestellbestätigung per E-Mail annehmen oder die Ware versenden. Eine automatisch erzeugte Eingangs- oder Zahlungsbestätigung – auch die von PayPal – stellt noch keine Annahme dar.
§ 3 Preise und Versandkosten
Alle angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
Zusätzlich fällt eine Versandkostenpauschale von 6,00 € je Bestellung an. Einzelheiten stehen auf der Seite Versand und Lieferzeiten.
§ 4 Zahlung
Wir bieten folgende Zahlungsarten an:
- PayPal. Die Zahlung wird über die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. abgewickelt. Es gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen. Ein PayPal-Konto ist nicht erforderlich – auf der Zahlungsseite können Sie stattdessen mit Kredit- oder Debitkarte bezahlen.
- Vorkasse per Banküberweisung. Nach Bestelleingang erhalten Sie unsere Bankverbindung und einen Verwendungszweck per E-Mail. Die Ware wird nach Gutschrift des vollständigen Betrages gefertigt und versandt. Unser Konto unterstützt ausschließlich SEPA-Überweisungen.
Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Bei Vorkasse bitten wir um Zahlung innerhalb von zehn Tagen; danach gilt die Bestellung als storniert.
§ 5 Lieferung
Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Waren werden erst nach Bestelleingang gefertigt. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 4–6 Werktagen, spätestens jedoch innerhalb von 15 Werktagen ab Zahlungseingang. Weitere Angaben stehen unter Versand und Lieferzeiten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
B. Produktentwicklung
§ 7 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
Wir entwickeln Produkte in zwei aufeinander aufbauenden Phasen, jeweils zum Festpreis: Phase 1 Konzept & Machbarkeit und Phase 2 Entwicklung bis Vorserienprototyp. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Jede Phase wird gesondert beauftragt. Aus der Beauftragung von Phase 1 folgt keine Pflicht, Phase 2 zu beauftragen. Den verbindlichen Fertigstellungstermin jeder Phase nennen wir im Angebot.
Prototypen und Vorserienprototypen dienen der Entwicklung und Erprobung; sie sind keine verkaufsfertigen Serienprodukte. Die Prüfung und Zulassung eines Serienprodukts (z. B. Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung) gehört nicht zu unserer Leistung, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindlich ist insbesondere das Festpreisangebot für Phase 2; daran halten wir uns 30 Tage ab Zugang gebunden, sofern das Angebot keine längere Annahmefrist nennt. Nehmen Sie ein verbindliches Angebot innerhalb dieser Frist in Textform an, kommt der Vertrag mit Zugang Ihrer Annahme zustande. Nehmen Sie ein freibleibendes Angebot in Textform an, ist das Ihr Auftrag an uns; der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag innerhalb von fünf Werktagen in Textform bestätigen. Bestätigen wir nicht fristgerecht, sind Sie an Ihren Auftrag nicht mehr gebunden.
Mit der Leistung beginnen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie dies ausdrücklich verlangen und dabei bestätigen, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung durch uns erlischt. Beides erklären Sie gesondert, etwa durch Ankreuzen der entsprechenden, nicht vorausgewählten Erklärung im Angebot oder Auftrag, und übermitteln es uns auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. unterschriebenes Angebot als PDF oder E-Mail). Ohne diese Erklärung beginnen wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Widerrufen Sie den Vertrag, nachdem wir auf Ihr Verlangen mit der Leistung begonnen haben, haben Sie uns für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen Wertersatz zu leisten (§ 357a Abs. 2 BGB). Er entspricht dem Anteil der bis zu Ihrem Widerruf erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen; Grundlage der Berechnung ist der vereinbarte Gesamtpreis; ist dieser unverhältnismäßig hoch, ist der Marktwert der erbrachten Leistungen maßgeblich (§ 357a Abs. 2 Satz 3 BGB). Bereits gezahlte Beträge verrechnen wir mit dem Wertersatz; einen Überschuss erstatten wir Ihnen spätestens 14 Tage nach Zugang Ihres Widerrufs. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in § 11 und in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 8 Preise und Zahlung
Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
Phase 1 – Konzept & Machbarkeit: Festpreis 1.450,00 € inkl. 19 % MwSt. Phase 1 umfasst die im Angebot beschriebenen Ergebnisse, insbesondere Lastenheft, Lösungskonzept mit Skizzen, Teileliste mit Bezugsquellen und Kurzbericht zu Risiken, und endet mit einem verbindlichen Festpreisangebot für Phase 2. Phase 1 dauert ca. 3–4 Wochen; diese Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert.
Phase 2 – Entwicklung bis Vorserienprototyp: Der Festpreis für Phase 2 ergibt sich aus dem verbindlichen Festpreisangebot, das wir nach Abschluss von Phase 1 abgeben; als Orientierungswert gilt ab ca. 5.950 € inkl. 19 % MwSt. Der Festpreis umfasst das Material für die Prototypen im Umfang, der im Angebot festgelegt ist, sowie zwei Korrekturschleifen im Sinne von § 9. Weitere Korrekturschleifen sind Zusatzleistungen nach § 9.
Der Festpreis für Phase 2 wird in drei Raten gezahlt. Die ersten beiden Raten sind Abschlagszahlungen nach § 632a BGB: die erste nach Übergabe des ersten CAD-Konstruktionsstands, die zweite nach Übergabe des ersten Prototyps, also des ersten funktionsfähigen Prototyps, der nach dem von Ihnen freigegebenen CAD-Stand gefertigt wurde. Die dritte Rate ist die Schlusszahlung bei Abnahme. Die Höhe der Raten ergibt sich aus dem Angebot; eine Abschlagszahlung übersteigt nie den Wert der bis dahin erbrachten Leistungen. Abnahme ist Ihre Erklärung, dass der Vorserienprototyp mit den zugehörigen Unterlagen im Wesentlichen vertragsgemäß ist; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden, Ihre Mängelrechte bleiben davon unberührt. Im Übrigen gilt § 640 BGB; fordern wir Sie zur Abnahme auf, weisen wir Sie dabei in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hin.
Partnermodell: Das Partnermodell (Umsatzbeteiligung statt Ratenzahlung für Phase 2) bieten wir nur Unternehmern an, auch Existenzgründern, die das Produkt im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit vermarkten wollen. Dafür gelten die AGB für Geschäftskunden und eine gesonderte schriftliche Partnervereinbarung. Verträge nach diesen Bedingungen werden zum Festpreis geschlossen.
Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
§ 9 Zusatzleistungen und Änderungen
Der Festpreis umfasst den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Maßstab für Phase 2 sind die Anforderungen aus dem Lastenheft von Phase 1 in der Fassung, die dem Angebot zugrunde liegt.
Korrekturschleife: Eine Korrekturschleife ist ein Durchgang, in dem Sie einen von uns übergebenen Entwicklungsstand (CAD-Stand oder Prototyp) prüfen, uns Ihre Änderungs- und Optimierungswünsche dazu gesammelt in Textform mitteilen und wir diese einarbeiten und Ihnen einen überarbeiteten Stand übergeben. Die Wünsche einer Korrekturschleife müssen sich im Rahmen der Anforderungen aus dem Lastenheft halten. Nicht als Korrekturschleife zählen und stets im Festpreis enthalten sind
- die Beseitigung von Mängeln, also von Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang, und
- Test- und Verbesserungsdurchgänge, die wir selbst durchführen, um die vereinbarten Anforderungen zu erreichen.
Zusatzleistungen: Weitere Korrekturschleifen über die im Festpreis für Phase 2 enthaltenen zwei hinaus sowie Änderungswünsche, die über die Anforderungen aus dem Lastenheft hinausgehen, sind Zusatzleistungen. Wir erbringen sie nur nach Ihrer vorherigen Freigabe in Textform; vorher teilen wir Ihnen in Textform den voraussichtlichen Aufwand und die Auswirkungen auf den Zeitplan mit. Zusatzleistungen werden nach Aufwand mit 142,80 € je Stunde inkl. 19 % MwSt. berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zeichnet sich ab, dass der mitgeteilte Aufwand wesentlich überschritten wird, informieren wir Sie unverzüglich, bevor wir weiterarbeiten.
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
Für Leistungen nach diesem Abschnitt B gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§ 12).
§ 10 Rechte an Arbeitsergebnissen
Ihre Produktidee, Ihre Schutzrechte und alle Unterlagen, Skizzen und Informationen, die Sie einbringen, bleiben bei Ihnen. Wir nutzen sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags, behandeln sie vertraulich und geben sie an Dritte (z. B. Lieferanten für Bauteile) nur weiter, soweit das für die Durchführung erforderlich ist.
An den Arbeitsergebnissen einer Phase, insbesondere Konzepten, Skizzen, CAD-Daten, Zeichnungen, Stücklisten und STEP-Daten, räumen wir Ihnen mit vollständiger Bezahlung der fälligen Vergütung für diese Phase die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte ein. Beträge, die Sie wegen eines Mangels berechtigt zurückhalten, stehen dem Rechteübergang nicht entgegen. Ist dort nichts vereinbart, erhalten Sie ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht, das insbesondere die Weiterentwicklung, die Herstellung und die Vermarktung des Produkts umfasst. Entstehen bei der Entwicklung durch uns schutzfähige Erfindungen oder Designs, übertragen wir Ihnen zum selben Zeitpunkt die Rechte daran einschließlich des Rechts, dafür Schutzrechte (z. B. Patent, Gebrauchsmuster, Design) anzumelden; das Recht unserer Mitarbeiter, als Erfinder genannt zu werden, bleibt unberührt. Unser allgemeines Fachwissen und nicht projektspezifische Standardelemente (z. B. Normteile, Bibliotheksbauteile, Konstruktionsmethoden) dürfen wir weiter verwenden; daran erhalten Sie ein einfaches Nutzungsrecht in dem für Ihr Produkt erforderlichen Umfang. Gefertigte Prototypen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Vergütung unser Eigentum.
Bis zur vollständigen Bezahlung: Bis dahin verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen bei KANID. Sie dürfen die Arbeitsergebnisse bis dahin nur zur Prüfung der Leistung nutzen.
C. Gemeinsame Bestimmungen
§ 11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 12 Gewährleistung
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt bei neu hergestellten Waren (Abschnitt A) zwei Jahre ab Ablieferung.
Für Leistungen der Produktentwicklung (Abschnitt B) gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§§ 634 ff. BGB) mit den gesetzlichen Verjährungsfristen (§ 634a BGB), die mit der Abnahme beginnen. Diese Rechte und Fristen schränken wir nicht ein.
Die Produkte im Factory-Bereich und die Prototypen werden im FDM-Verfahren gefertigt. Sichtbare Schichtstrukturen, geringfügige Farbabweichungen zwischen Fertigungslosen und minimale Maßtoleranzen sind verfahrensbedingt.
§ 13 Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



